Zusammenfassung: Z1–Z6: Was man 2026 unbedingt wissen muss!
Zahnarztbesuch von Kindern künftig im U-Heft: Was sich für Zahnarztpraxen jetzt ändert

Ab 2026 wird ein zentraler Baustein der zahnärztlichen Prävention grundlegend verändert: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern werden verpflichtend im U-Heft („Gelbes Heft“) dokumentiert. Damit rückt die Zahnmedizin deutlich näher an die pädiatrische Vorsorge heran – mit spürbaren Auswirkungen für den Praxisalltag.
Dieser Beitrag zeigt, welche
organisatorischen, abrechnungstechnischen und dokumentationsbezogenen Änderungen Zahnarztpraxen kennen müssen.
Hintergrund: Warum das U-Heft erweitert wurde
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (2025) verfolgt ein klares Ziel:
höhere Inanspruchnahme zahnärztlicher Früherkennung und bessere interdisziplinäre Zusammenarbeit
Denn während über 95 % der Kinder an den ärztlichen U-Untersuchungen teilnehmen, liegt die Quote bei zahnärztlichen Früherkennungen deutlich niedriger.
Welche Früherkennungsuntersuchungen gibt es?
Seit der Reform umfasst die gesetzliche Versorgung 6 zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU Z1–Z6):
Phase 1: 6.–33. Lebensmonat
- FU Z1: 6.–9. Monat
- FU Z2: 10.–20. Monat
- FU Z3: 21.–33. Monat
Phase 2: 34.–72. Lebensmonat
- FU Z4: 34.–45. Monat
- FU Z5: 46.–57. Monat
- FU Z6: 58.–72. Monat
Insgesamt: je 3 Untersuchungen pro Altersphase
Mindestabstände zwischen den Untersuchungen
- Innerhalb der jeweiligen Zeitfenster frei wählbar
- Klassisch gilt: mindestens ca. 12 Monate Abstand zwischen vergleichbaren FU-Leistungen
Leistungsinhalt der Früherkennungsuntersuchungen (FU Pr)
Die Inhalte sind weitgehend standardisiert und umfassen:
- eingehende Untersuchung von Zähnen, Mund und Kiefer
- Einschätzung des Kariesrisikos
- Ernährungsberatung (zuckerarme Ernährung)
- Anleitung zur Mundhygiene
- Beratung der Eltern zur Prävention frühkindlicher Karies
Ziel: Verhaltenslenkung der Bezugspersonen, nicht nur Befunderhebung
FLA – Fluoridlackanwendung (Leistungsinhalt)
Für Kinder bis 33 Monate besteht zusätzlich Anspruch auf:
- Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung
- Frequenz: bis zu 2× je Kalenderhalbjahr
Wichtig für Praxen: FLA ist eine präventive Zusatzleistung mit hoher Relevanz für Kariesreduktion.
Dokumentationspflichten: Was ist neu?
Doppeltes Dokumentationssystem
Zahnarztpraxen müssen künftig:
- im U-Heft dokumentieren (für Eltern & Vernetzung)
- parallel im Praxisverwaltungssystem (PVS)
Die Dokumentation im U-Heft ersetzt nicht die rechtliche Dokumentationspflicht nach BGB.
Pflichtinhalte der Dokumentation (Checkliste)
Für jede FU sollten mindestens dokumentiert werden:
Basisdaten
- Datum der Untersuchung
- Alter des Kindes / FU-Stufe (Z1–Z6)
Befunde
- Zahnstatus (kariös / kariesfrei)
- Plaque-/Mundhygienestatus
- Auffälligkeiten (Schmelzdefekte, Fehlstellungen etc.)
Risikoeinschätzung
- Kariesrisiko (niedrig / mittel / hoch)
- Ernährungsrisiken (z. B. Dauernuckeln, Zuckerexposition)
Beratung
- Mundhygieneanleitung
- Ernährungsempfehlungen
- Fluoridierungsempfehlung
Maßnahmen
- durchgeführte Fluoridlackanwendung (FLA)
- ggf. weitere präventive Maßnahmen
Empfehlung
- nächster Untersuchungstermin
Diese strukturierte Dokumentation wird zunehmend prüfungsrelevant.
Leistungsumfang im Detail
FU Z1–Z3 (frühkindliche Phase)
Schwerpunkte:
- erste Zahndurchbrüche
- frühkindliche Karies (ECC)
- Stillen, Flasche, Nuckelgewohnheiten
- Elternberatung im Vordergrund
besonders beratungsintensiv
FU Z4–Z6 (Vorschulalter)
Schwerpunkte:
- vollständiges Milchgebiss
- Kariesdiagnostik
- Mundhygieneverhalten des Kindes
- Vorbereitung auf Individualprophylaxe (IP-Leistungen)
BEMA-Honorare (Überblick)
- Abrechnung über den Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen
- Beispiel:
- FU-Leistung ca. 28 Punkte (je nach Ziffer)
Der tatsächliche Eurobetrag variiert je nach KZV-Punktwert.
Wichtig: FU-Leistungen sind budgetfrei und damit wirtschaftlich interessant.
Möglichkeiten der GOZ-Abrechnung
Über die Gebührenordnung für Zahnärzte können zusätzlich berechnet werden:
- weitergehende Diagnostik
- intensivere Beratungsleistungen
- individualisierte Präventionskonzepte
Voraussetzung:
- medizinische Notwendigkeit oder Wunschleistung
- korrekte Aufklärung und Vereinbarung
Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Schlüssel zum Erfolg
Die Integration ins U-Heft stärkt gezielt die Zusammenarbeit mit:
- Kinderärzten
- Hebammen
- Logopäden
- Kitas / Frühförderstellen
Ziel:
- frühzeitige Erkennung von Risikofaktoren
- konsistente Präventionsbotschaften
Die gemeinsame Dokumentation im U-Heft erleichtert den Informationsfluss und fördert eine „Prävention aus einer Hand“.
Fazit: Was Zahnarztpraxen jetzt konkret tun sollten
Die Integration ins U-Heft ist mehr als nur ein zusätzlicher Eintrag – sie verändert Abläufe:
To-dos für Praxen
- Teamschulung zu FU Z1–Z6
- Anpassung von Dokumentationsprozessen
- Integration ins Terminmanagement
- Ausbau präventiver Beratung
- Vernetzung mit Kinderärzten & Hebammen
Wer die neuen Regelungen aktiv nutzt, kann:
- die Patientenbindung frühzeitig stärken
- Prävention ausbauen
- und wirtschaftlich profitieren
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