Zusammenfassung: Jetzt ePA meistern & von KI profitieren
1. Elektronische Patientenakte (ePA) – Der neue Standard der digitalen Zahnmedizin

Die elektronische Patientenakte ist seit 15. Januar 2025 im Opt-out-Modell aktiv. Ab 01. Oktober 2025 sind Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtet, bestimmte Daten aktiv in der ePA zu hinterlegen. Ziel ist eine vollständig digitale, strukturierte und sichere Bereitstellung relevanter Gesundheitsinformationen.
Was muss in die ePA eingetragen werden? (Pflichtinhalte ab 01.10.2025)
Folgende Informationen müssen – sofern im Rahmen der Behandlung entstanden – in die ePA aufgenommen werden:
Pflichtdokumente und -informationen:
- Befunde (z. B. Karies-, Paro- oder Endobefunde, klinische Diagnosen)
- Röntgenaufnahmen (z. B. OPG, Bissflügel-, Einzelzahn- oder Spezialaufnahmen)
- Arzt-/Zahnarztbriefe (inklusive Überweisungs- oder Rücküberweisungsdokumentation)
- Therapie- und Behandlungsdokumentation (relevante Schritte, Empfehlungen, Verlauf)
- Laborbefunde (zahntechnische und diagnostische Befunde)
- Medikationsplan / Medikationsdaten (besonders wichtig bei Wechselwirkungen, OP-Vorbereitung etc.)
- Dokumente aus kooperierenden Fachbereichen, wenn relevant (z. B. Kieferchirurgie, HNO, Kardiologie bei Risikopatienten)
Kann-Inhalte (optional, aber empfohlen):
- Intraorale Scans
- Fotodokumentation (z. B. Vorher-Nachher-Bilder)
- Parodontitis-Screening-Resultate
- Prophylaxe-Status
- Implantatpässe / Materialinformationen
- Behandlungspläne
Wichtig zu wissen:
Patientinnen und Patienten entscheiden, wer welche Daten sehen darf. Jede Praxis ist verpflichtet, die Daten strukturiert, vollständig und zeitnah einzustellen. Bei Nichtbeachtung können künftig Sanktionen drohen.
2. Künstliche Intelligenz (KI) – Der Effizienz- und Qualitätsbooster
KI unterstützt zahnärztliche Diagnostik, Therapieplanung, Praxisorganisation und Patientenkommunikation. Sie verbessert Geschwindigkeit, Präzision und Transparenz im Praxisalltag.
Typische Einsatzfelder:
- Diagnostik: Automatische Erkennung von Karies, Parodontitis, Läsionen
- CBCT-Analyse: Segmentierung, Risikoanalyse, Nervenverlauf
- Therapieplanung: Implantatpositionierung, Aligner-Planung, CAD/CAM
- Organisation: intelligente Terminplanung, automatisierte Dokumentation
- Kommunikation: Befunderklärungen, Visualisierungen, Chat-Assistenz
3. Vorteile von ePA + KI als Gesamtsystem
Die ePA bietet die zentrale, strukturierte Datenbasis, KI wertet diese Informationen intelligent aus.
Ergebnis:
✔ bessere Diagnostik
✔ effizientere Arbeitsprozesse
✔ höhere Patientenzufriedenheit
✔ mehr Wirtschaftlichkeit
✔ modernere Praxisstruktur
4. Risiken & Grenzen
Bei allen Vorzügen und Möglichkeiten gilt es doch immer zu beachten:
- KI ersetzt keine zahnärztliche Entscheidung!
- Ergebnisse müssen validiert werden!
- Datenschutz & DSGVO strikt beachten!
- Endverantwortung bleibt beim Behandelnden!
5. Fazit
Die Verbindung aus ePA und KI markiert einen Wendepunkt in der digitalen Zahnmedizin. Praxen, die jetzt handeln, digitalisieren und ihr Team weiterqualifizieren, sichern sich nachhaltige Vorteile in Qualität, Effizienz und Patientenbindung.
6. Geförderte Weiterbildung für Ihr Praxisteam – 100 % Förderung möglich!
Qualifizierungschancengesetz (QCG): Vollständige Förderung für digitale & KI-Kompetenzen
Das QCG ermöglicht es Zahnarztpraxen, Mitarbeitende vollständig kostenfrei weiterzubilden – inklusive Übernahme der Weiterbildungskosten sowie Gehaltszuschüssen während der Lernphasen.
Förderfähig sind u. a.:
- Weiterbildungen zu Digitalisierung in der Zahnmedizin
- KI-gestützte Diagnostik & Assistenz
- Digitales Praxismanagement
- Prozessoptimierung & Workflow-Automatisierung
Ihr Vorteil:
Ihr Team wird digital fit, Ihre Praxis wird effizienter – und der Staat übernimmt die Kosten.
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